Skip to main content

Anpassungen im Schweizer Kontenrahmen

Anpassungen im Schweizer Kontenrahmen für die Hotellerie und Gastronomie unter Berücksichtigung des neuen Rechnungslegungsrechts

Das neue Rechnungslegungsrecht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind für Einzelabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2015 und für Konzernrechnungen ab dem Geschäftsjahr 2016 anzuwenden.

Der Schweizer Kontenrahmen für die Hotellerie und Gastronomie wurde entsprechend angepasst.

Auch wenn mit Ausnahme der Erfolgsrechnung keine massiven Veränderungen erfolgt sind, gilt es insbesondere die Bilanzierungs- und Gliederungsvorschriften sowie die Berichterstattungsanforderungen zu beachten.

In der neuen Version wurden die Anpassungen systematisch dargestellt und es wurde versucht, dem Benutzer einen Leitfaden zu geben. Die Hinweise auf die relevanten Gesetzesartikel wurden entsprechend angepasst. Bei einigen geringfügigen Positionen wurde auf Anpassungen in der Struktur der Bilanz verzichtet. Diese prag-matische Vorgehensweise hat aus Sicht der Experten keinen Einfluss auf die Aussagekraft der Jahresrechnung.

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.