
Anpassungen im Schweizer Kontenrahmen für die Hotellerie und Gastronomie unter Berücksichtigung des neuen Rechnungslegungsrechts
Das neue Rechnungslegungsrecht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind für Einzelabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2015 und für Konzernrechnungen ab dem Geschäftsjahr 2016 anzuwenden.
Der Schweizer Kontenrahmen für die Hotellerie und Gastronomie wurde entsprechend angepasst.
Auch wenn mit Ausnahme der Erfolgsrechnung keine massiven Veränderungen erfolgt sind, gilt es insbesondere die Bilanzierungs- und Gliederungsvorschriften sowie die Berichterstattungsanforderungen zu beachten.
In der neuen Version wurden die Anpassungen systematisch dargestellt und es wurde versucht, dem Benutzer einen Leitfaden zu geben. Die Hinweise auf die relevanten Gesetzesartikel wurden entsprechend angepasSt. Bei einigen geringfügigen Positionen wurde auf Anpassungen in der Struktur der Bilanz verzichtet. Diese prag-matische Vorgehensweise hat aus Sicht der Experten keinen Einfluss auf die Aussagekraft der Jahresrechnung.